Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und er sich nicht mehr zu helfen weiß.
Ziel der Schuldnerberatung ist es, gemeinsam mit den Menschen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, Entschuldungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. Wege aufzuzeigen, mit Schulden leben zu können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein.
Vor allem der Verlust der Wohnung, der Strom-, Wärme- oder Wasserversorgung, der Bankverbindung bzw. vergleichbare Notlagen sollen verhindert werden.

 

Mit der Inanspruchnahme eines Verbraucherinsolvenzverfahrens hat ein redlicher Schuldner die Möglichkeit, nach Ablauf einer Wohlverhaltensphase
von sechs Jahren Restschuldbefreiung zu erlangen.


Gemeinsam mit dem Schuldner werden alle Möglichkeiten erörtert, den für ihn richtigen Weg aus den Schulden zu finden. Dabei wird er unterstützt und begleitet.

 

Unser Angebot der Schuldnerberatung
erfolgt kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

 

 

Mit einem Insolvenzverfahren kann dem redlichen Schuldner die
Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs ermöglicht werden.