Betreutes Jugendwohnen

Bei diesem Angebot handelt es sich um ein flexibles Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit, wobei die schulische, berufliche und soziale Versorgung und nicht die pädagogische Betreuung im Vordergrund steht.

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 13 KJHG Jugendsozialarbeit
  • § 36 KJHG Hilfeplanung

 

Ziele:

Das Hauptziel ist ein Schul- oder Ausbildungsabschluss. Daraus ergibt sich als Richtziel des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens, berufs- sowie ausbildungsbedingte Hilfen anzubieten. Eindeutiger Schwerpunkt liegt auf der schulischen und beruflichen Förderung.

Dieses Hauptziel wird durch die Entlastung der Herkunftsfamilie, die Stärkung der Sozialkompetenz und der Handlungskompetenz des Heranwachsenden sowie die Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensweise erreicht .