Kindernothilfefonds

Die Tatsache, dass die Anzahl der Kinder, die auch in Thüringen von Armut betroffen sind, weiter gestiegen ist, wird durch die gehäuften Meldungen in den Medien immer wieder bestätigt. Neben dem Mangel an materiellen Dingen, muss man erleben, dass vielen jungen Menschen die Teilhabe an kulturellen, sportlichen und anderen gesellschaftlichen Angeboten versagt ist.

Man muss aber auch feststellen, dass die Menschen noch viel mehr für dieses schlimme Phänomen sensibilisiert werden müssen. Für Manchen ist es nach wie vor nicht vorstellbar, dass es Kindern am Geringsten fehlt und sie sozial ausgegrenzt werden.

 

Unter diesem Hintergrund hat das Diakonische Werk Eichsfeld-Mühlhausen e. V. am 23. März 2009 im Haus der Kirche in Mühlhausen, für den Unstrut-Hainich-Kreis, und am 11.05.2010 in Leinefelde, für den Landkreis Eichsfeld, je einen Kindernothilfefonds ins Leben gerufen.

 

Anträge aus dem Kindernothilfefonds können für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis in finanziellen Notsituationen (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Überschuldung, besondere Belastungen) gestellt werden. Dabei ist zu prüfen, ob für den beantragten Zweck nicht originär Mittel des Jobcenters, des Jugendamtes oder anderer staatlicher Leistungen beansprucht werden könnten.

Bei Anträgen, welche die Möglichkeiten und das Anliegen des Kindernothilfefonds übersteigen, soll versucht werden, eine Unterstützung über geeignete Förderungen aus Stiftungen oder anderen nichtstaatlichen Stellen zu erreichen.

Die Anträge sind schriftlich an das Diakonische Werk Eichsfeld-Mühlhausen     e. V. zu richten. Dabei sind die Beratungskräfte des Diakonischen Werkes Eichsfeld-Mühlhausen e. V. den Betroffenen bei der Antragstellung behilflich.

Einkommensverhältnisse und Bedürftigkeit sind mit dem Antrag nachzuweisen.

Das Einverständnis der juristischen Vertreter muss bei der Antragstellung vorliegen.

Die Höchstgrenze für eine finanzielle Unterstützung aus dem Kindernothilfefonds beträgt in der Regel 100,00 Euro pro Person und Jahr.

Anliegen dieser Kindernothilfefonds ist es, Kindern eine Förderung in einer konkreten Notlage gewähren zu können, wenn sie z. B. sonst an der Klassenfahrt nicht teilnehmen können, ihnen vielleicht die Teilnahme am Sporttraining versagt bleibt oder die musikalische Förderung unterbleibt, weil das Geld für den Unterricht nicht aufgebracht werden kann. Ebenso kann Unterstützung bei der Beschaffung von Schulmaterialien oder in begründeten Ausnahmefällen von Bekleidung möglich sein.

Nicht gefördert werden Möbel und Renovierungskosten.

Beim Füllen der Fonds geht es nicht allein darum, mit der Spendenbüchse Beträge einzuwerben. Vielmehr lebt ein solches Bemühen von der mannigfaltigen, ideenreichen Unterstützung durch außergewöhnliche Initiativen breiter Bevölkerungsschichten. Vorstellbar sind z. B. Veranstaltungen, aus denen vielleicht ein Teil des Erlöses zugunsten dieser Fonds bereitgestellt werden kann und dabei kommt es nicht nur auf die großen Beträge an.

 

Wichtiger Nebeneffekt ist, dass sich Menschen dabei mit dem Thema auseinander setzen und sensibler für die Not Anderer werden. Dabei hoffen wir sehr auch auf die Unterstützung durch diakonische Einrichtungen und Kirchgemeinden.