Wie wir helfen

  • Im sozialpädagogisch begleiteten Wohnen stehen sechs Plätze zur Verfügung.
  • Das gesetzliche Aufnahmealter beträgt 16 Jahre.
  • Das Hilfeangebot steht Jungen und Mädchen gleichberechtigt zur Verfügung.

 

Beschreibung der Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Form der Schul- und Berufsausbildung absolvieren:

in schulischer Ausbildung,in Berufsvorbereitung (SchülerInnen berufsbildender Schulen, TeilnehmerInnen berufsvorbereitender Maßnahmen)in Berufsausbildung (betrieblich, überbetrieblich und schulisch) bzw. in diese integriert werden sollen.

 

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet:

für Jugendliche / junge Erwachsene die

  • aus persönlichen oder sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen können,
  • auf ihrem schulischen und beruflichen Weg eine erhöhte sozialpädagogische Begleitung brauchen,
  • über ein gewisses Maß an Selbstständigkeit verfügen.

 

Die Maßnahme ist nicht geeignet für

Jugendliche und junge Erwachsene:

  • mit starker geistiger und / oder körperlicher Behinderung, die einer "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" bedürfen
  • deren Herkunftsfamilie nicht ihr jetziger Lebensmittelpunkt ist
  • mit starken Suchtgefährdungen
  • die psychiatrischer Behandlung / Betreuung bedürfen
  • mit manifester Suizidgefahr
  • die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigern
  • die mehrfach straffällig geworden sind