Wie wir helfen
- Im sozialpädagogisch begleiteten Wohnen stehen sechs Plätze zur Verfügung.
- Das gesetzliche Aufnahmealter beträgt 16 Jahre.
- Das Hilfeangebot steht Jungen und Mädchen gleichberechtigt zur Verfügung.
Beschreibung der Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Form der Schul- und Berufsausbildung absolvieren:
in schulischer Ausbildung,in Berufsvorbereitung (SchülerInnen berufsbildender Schulen, TeilnehmerInnen berufsvorbereitender Maßnahmen)in Berufsausbildung (betrieblich, überbetrieblich und schulisch) bzw. in diese integriert werden sollen.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet:
für Jugendliche / junge Erwachsene die
- aus persönlichen oder sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen können,
- auf ihrem schulischen und beruflichen Weg eine erhöhte sozialpädagogische Begleitung brauchen,
- über ein gewisses Maß an Selbstständigkeit verfügen.
Die Maßnahme ist nicht geeignet für
Jugendliche und junge Erwachsene:
- mit starker geistiger und / oder körperlicher Behinderung, die einer "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" bedürfen
- deren Herkunftsfamilie nicht ihr jetziger Lebensmittelpunkt ist
- mit starken Suchtgefährdungen
- die psychiatrischer Behandlung / Betreuung bedürfen
- mit manifester Suizidgefahr
- die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigern
- die mehrfach straffällig geworden sind