Wie wir helfen

Der Kindernothilfefonds des Diakonischen Werkes Eichsfeld-Mühlhausen e. V. unterstützt Kinder bis 18 Jahre aus sozial benachteiligten Familien in besonderen Notsituationen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet jeweils ein Beirat für den Unstrut-Hainich-Kreis und für den Landkreis Eichsfeld. Gefördert werden Anliegen, die die Familie sonst nicht finanzieren kann und für die sie keine anderweitigen Zuschüsse bekommt. Solche förderfähigen Anliegen sind zum Beispiel:

  • Beiträge für den Sportverein oder die Musikschule
  • Sportkleidung
  • Kosten für die Nachhilfe, auch wenn das Kind nicht versetzungsgefährdet ist
  • gemeinsamer Kinobesuch mit den Eltern
  • Nutzung anderer kultureller Angebote
  • Unterstützung zur Ferienfreizeit
  • Schulmaterialien
  • bei besonderem Anlass -  Geschenk für ein Kind

Nicht gefördert werden die Anschaffung von Möbeln und Renovierungskosten.

 

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag in den Beiratssitzungen.

 

Neben der Beschreibung des Förderanliegens, sollte die Notsituation näher erläutert sein.

Anträge für Kinder aus dem Unstrut-Hainich-Kreis sind an die

Geschäftsstelle in der August-Bebel-Straße 66 in Mühlhausen zu richten.

 

Für Kinder aus dem Landkreis Eichsfeld sind die Anträge an die Regionalstelle in der Konrad-Martin-Straße 144 in Leinefelde zu richten.

TERMINE

 

Die nächste Vergabebeiratssitzung des Kindernothilfefonds für den Unstrut-Hainich-Kreis findet am 21. Mai 2024 statt.

 

- Anträge müssen bis zum 14. Mai 2024 in der Geschäftsstelle, August-Bebel-Straße 66, Mühlhausen vorliegen!

- Bitte unbedingt das Antragsformular verwenden, das Anliegen gut erklären und den Grund des Unterstützungsbedarfes ausführlich beschreiben!

 

FÜR DEN VERGABEAUSSCHUSS IM LANDKREIS EICHSFELD GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN TERMIN!

 

 

Für die Beantragung von Zuschüssen ist unbedingt das entsprechende Antragsformular zu verwenden!

Antragsformular KNHF UH neu.pdf
PDF-Dokument [269.4 KB]
Antragsformular KNHF EIC neu.pdf
PDF-Dokument [266.0 KB]